Fraktionen & Organisationen

Fraktions­regelwerk.

Regelungen für Staatsfraktionen, offizielle und inoffizielle Gruppierungen sowie Vorgaben für Fraktionskonzepte.

5 RegelbereicheNightfall Roleplay
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Regelungen für Staatsfraktionen

Allgemeines

§1.1 | In einem laufenden Gefecht dürfen Mediziner eine Person hochholen, verlieren dadurch aber ihre Unantastbarkeit. Das Leben eines Mediziners ist unantastbar und darf nie zu Schaden kommen, es sei denn er beleidigt jemanden ohne ersichtlichen Grund, so wie sie provozieren und schlagen.

§2.1 | Cop und Medic Baiting ist nicht erlaubt z.B. durch laute Musik bei einer Behandlung oder durch unnötige Dispatches etc. bei Verstößen muss mit einer Verwarnung gerechnet oder ein Community-Ausschluss werden.

§3.1 | Mediziner im Dienst dürfen keine Waffen mit sich führen. Ein Taser darf mit genehmigung des LSPD/ DOJ’s im Dienst getragen werden. (Lizenzvorlagen bei FV erhältlich)

§4.1 | Staatsfraktionen dürfen sich nicht einer Gang anschließen. (Z.B. Gang-Medic) Sonst wird es als illegale Korruption gewertet und mit einem Fraktionskick sowie einem Bann bestraft.

§5.1 | Für die Polizei und den Rettungsdienst gibt es keine maximale Mitgliederzahl. Einstellungsstopp kann nur durch die Fraktionsinhaber oder höher ausgesprochen werden!

§5.2 | Für illegale Fraktionen herrscht eine Begrenzung bei 15 Mitgliedern (unabhängig vom Geschlecht der Mitglieder). Eine Erweiterung/ Aufhebung dieser Obergrenze muss bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.

§6.1 | Es dürfen keine Gegenstände oder Waffen aus dem Inventar oder dem Kofferraum von Staatsfraktionen geklaut werden, außer Sachen, die nicht zu einer Staatsfraktion gehören.

$7.1 | Polizisten benötigen einen guten Grund, um ein Auto / eine Person zu durchsuchen. Dieser kann Verdacht auf illegale Aktivität sein, eine Grenzkontrolle oder ein besonderer Umstand sein.

§8.1 | Officers und Medics müssen sich im Dienst zu jederzeit Erkenntlich zeigen.

Zusatz zu 8.1 | Undercover Polizisten müssen in der Mitarbeiterliste des PD gelistet sein um verwechslungen durch die FV auszuschließen

§9.1 | Einem Officer darf Folgendes nicht entnommen werden: (LSPD-) Lang/Waffen, Tazer und andere Gegenstände, die ein Zivilist oder Gangmitglied nicht bekommen kann.

Medics: Medikit, Chirurgisches-Tablett und andere Gegenstände

Zusatz zu 9.1.: Nicht dienstliche Gegenstände wie Getränke, Lebensmittel, Farm Gegenstände und private Waffen dürfen entnommen werden.

§10.1 | Das Festnehmen von anderen Staatsbeamten ist untersagt. Dies gilt NICHT, wenn der Chief (Leiter des LSPD) eine interne Ermittlung gegen jene Person veranlasst hat.

§11.1 | Mediziner und Polizisten dürfen im Dienst KEINE Maskierung tragen! Ausnahmen sind Sondereinheiten der Staatlichen Fraktionen. Grundlage dieser Regel ist AR § 9 & IR §2.5

§12.1 Für den Eintritt in eine Staatsfraktion gilt KEINE Fraktionssperre, es sei denn man wechselt von einer Staatsfraktion in eine Badfrak oder umgekehrt.

§13.1 | Eine Fraksperre gilt nach dem Austritt aus einer Fraktion für 3 Tage. Ausgenommen ist ein Wechsel von einer Staatlichen in eine andere Staatliche Fraktion. Eine Fraktionssperre kann durch Besondere Gründe durch die Fraktionsverwaltung aufgehoben werden.

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Weitere Fraktionsregeln

§1.2 | Fraktionen müssen von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden, um als Fraktion agieren zu dürfen.

§2.2 | Fraktionen, die offiziell wurden, befinden sich in einer 3-tägigen-Probezeit. Diese gilt ebenfalls als Aufbauphase und kann durch die Fraktionsverwaltung widerrufen werden.

§3.2 | Inoffizielle Gruppierungen dürfen maximal aus 4 Personen bestehen. (Schussgefecht, Überfalle und Geiselnahme)

§4.2 | Fraktionen und inoffizielle Gruppierungen müssen sich klar erkennbar zeigen. Sie brauchen 2. Merkmale wie z.B. eine Fraktionsweste/ Oberteile. Hosen, Schuhe oder Kopfbedeckungen sowie Accessoires gehören nicht dazu.

§5.2 | Bei kleinen Räuben wie einem Ladenraub dürfen maximal 4 Mitglieder einer Fraktion agieren. Bei Größeren Räuben wie Staats- und Fleeca Bank dürfen Maximal 10 Leute Agieren. (Staatsfraktionen Ausgenommen // Zahl wird mit Mitgliederobergrenze angepasst)

§6.2 | Sobald sich zwei Fraktionen in einer RP-Situation befinden, darf sich nur unter bestimmten Umständen eine dritte Partei einmischen, außer der Staatsfraktion. Bei der Einmischung weiterer Fraktionen muss ein passender RP Hintergrund gegeben sein.

§7.2 | Regelverstöße wie 3.Partei werden schon bei 2 Mitgliedern mit einer Fraktions Verwarnung bestraft.

§8.2 | Ein Fraktionskrieg muss einen RP-Hintergrund haben und bei der Fraktionsleitung beantragt und genehmigt werden.

§9.2 | Ein Fraktionskrieg geht maximal 36 Stunden und wird beendet, sobald eine Fraktion kapituliert oder die 36 Stunden um sind. In dieser Zeit wird für die am Krieg beteiligten Personen kein Schusscall benötigt. (Einer Staatsfraktion kann kein Krieg erklärt werden)

Sonderregelung zu §8.2 Und 9.2 | Ein Fraktions- oder Bandenkrieg kann auch ohne Genehmigung der FV stattfinden, sofern ein RP Hintergrund gegeben ist. Eine 3. Fraktion darf nicht hinzugezogen werden und das RP anderer nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die 36 h Begrenzung kann durch denselben Grund (RP Hintergrund) aufgehoben werden. Während eines Krieges sollten die Leitungsebenen beider Freaks zusammenfinden, um "Friedensgespräche" zu führen. Geschieht dies nicht, gewinnt die stärkere Partei. Als Gewinner gilt es, wenn alle Mitglieder der Fraktion zur selben Zeit umgebracht wurden/ kapituliert haben.

§10.2 | Stürmungen müssen ca. 1 Std. im Vorfeld bei der Fraktionsverwaltung beantragt und genehmigt werden. Die Antragstellende-Fraktion darf in den nächsten 48 Stunden keinen neuen Antrag stellen. [Eine Stürmung durch eine Staatsfraktion muss durch das höchste Mitglied dieser Fraktion genehmigt werden. Kann aber bei Regelverstößen zur Anfechtung durch die FV kommen.]

§11.2 | Regelverstöße, bei denen mindestens 3 Mitglieder einer Fraktion aktiv bei der Situation agieren, werden mit einer Fraktionsverwarnung geahndet.

§12.2 | Wird eine Sperre von der Fraktionsverwaltung für eine Fraktion ausgesprochen und es wird trotzdem ein Schusscall von der jeweiligen Fraktion gegeben, kann dies zur Auflösung der Fraktion führen.

§13.2 | Es ist verboten, im Discord andere Fraktionen zu demütigen oder diese zu beleidigen, dazu gehören auch Bilder.

§14.2 | Beim unabgemeldeten Fehlen von dem Leader oder Co-Leader bei einer Fraktions-Besprechung darf die Fraktion eigenständig einen Neuen Leader wählen (sofern die unabgemeldete Fehlzeit mehr als 7 Tage beträgt). Diese “Neuwahl” sollte mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen werden. Es kann auch ein Nachtermin für die Fraktion gemacht werden.

§15.2 | Wer aus einer Fraktion austritt (Blood Out, Kündigung, etc.) hat 5 Tage lang eine Fraktions-Sperre und darf in dieser Zeit keiner neuen Fraktion beitreten.

§16.2 | Eine Fraktion, die auf eigenen Wunsch- oder von der Fraktionsleitung aufgelöst wurde, darf 14 Tage lang nicht neu eröffnet werden. (Selbe leaderschaft)

§18.2 | Fraktionsfahrzeuge müssen immer in den Fraktionsfarben lackiert sein.

§19.2 | Jedes Fraktionsmitglied sollte nach Möglichkeit ihre Ziele folgen. Sollte dies nicht befolgt werden, behält es sich die Fraktionsverwaltung vor, einem Fraktionswarn auszusprechen, dies kommt drauf an wenn man im Support hat.

§20.2 | „Gang-Baiting", also das beabsichtigte Trollen und Belästigen von Fraktionen, beispielsweise durch absichtliches Betreten der Anwesen oder unnötigem Beleidigen, ist strengstens verboten.

§21.2 | Fraktionen müssen sich ihrem RP gerecht anziehen. (Keine Trolling Kleidung) Die Kleidung sollte an die jeweilige Fraktion angepasst sein. Bei einigen kann die Fraktionskleidung vorgegeben sein. Ausnahmen ausschließlich durch Fraktionsleitung oder Fraktionsverwaltung.

§22.2 | Gangs ist es nicht Genehmigt Fahrzeuge zu Fahren die NICHT Gangtypisch sind. Dazu zählen Sportwagen/ Supersportwagen, … Ein Gang fährt im Normalfall Lowrider o.ä.

§22.2.1 | Ein MC sollte ausschließlich Motorräder fahren. Ausgenommen dieser Regelung ist ein Van wie z.B. der Burrito o.ä.

§23.2 | Legale und illegale Routen können durch keine Fraktion zu Beginn beansprucht werden. Diese müssen im RP besetzt oder erkauft werden.

§24.2 | Anwälte: “Anwälte” benötigen eine Anwaltslizenz. Diese kann durch die Fraktionsverwaltung (sofern kein DOJ vorhanden ist) ausgestellt werden. Sollte jemand IC Anwalt sein, aber noch keine Lizenz haben oder in illegale Machenschaften verwickelt sein, darf das LSSD/ LSPD/ FIB eine Zusammenarbeit verweigern.

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Gangwar Regelungen [bez. §3]

Das GW Regelwerk wird außer Kraft gesetzt, da wir ein spezifisches Gangwar-Script ablehnen, um das Interfraktionelle RP zu fördern.

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Vorgaben für ein Fraktionskonzept

In einem Fraktionskonzept sollte Folgendes enthalten sein:

  • Inhaltsverzeichnes/ bei Goggle.docs eine Dokumentstruktur
  • Einleitung
  • Art der Fraktion
  • Ränge/ Rangsystem
  • Fraktionsgeschichte
  • Ziele der Fraktion
  • Mitglieder der Fraktion (Gründungsmitglieder)
  • ggf. Link zum Discord
  • Wunschkleidung (Nicht Verpflichtet)
  • Wunsch Anwesen
  • 2 Details wie hose und Handschuhe (kann auf antrag auch nur 1 sein)
  • Wieso wir eure Fraktion annehmen sollten
  • Sollte eure Fraktion angenommen werden zeigt der LEADER der Frak der Verwaltung wo die Punkte (Boss,Lager,etc...) hinkommen sollen
  • Mind. 3 Gründungsmitglieder
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Sonstige Informationen

Ein Fraktions Discord kann durch Nightfall Roleplay gestellt werden. Sollte eine Fraktion ihren eigenen Discord mitbringen, muss aus Sicherheitsgründen der Discord an die zuständige Verwaltung oder das Management übergeben werden. Eine Verweigerung der Rechteübertragung kann zur Sperrung einer Fraktion führen.

Wir danken im Voraus für euer Verständnis. — Anfallende Kosten für Custom Kleidung oder kostenintensive MLOs für Fraktionen werden nur zum Teil durch Nightfall Roleplay finanziert. Mehr dazu auf Anfrage.